Brexit
Die Schweiz und Grossbritannien haben am 25. Januar 2019 ein Strassenverkehrsabkommen abgeschlossen. Damit wird eine lückenlose Weiterführung der heutigen Regelungen im Güter- und im Personenverkehr auf Strasse gewährleistet.
Die wichtigsten Punkte sind:
- weiterhin Verzicht auf Bewilligungspflicht für Fahrten zwischen den beiden Staaten
- Beibehaltung des gemeinsamen Versandverfahrens («T-Papier»/NCTS)
- Weiterführung des gegenseitigen Marktzugangs
- möglichst geringer administrativer Aufwand
Quelle: ASTAG